Rechtsprechung
   FG München, 28.01.2004 - 1 K 78/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19829
FG München, 28.01.2004 - 1 K 78/03 (https://dejure.org/2004,19829)
FG München, Entscheidung vom 28.01.2004 - 1 K 78/03 (https://dejure.org/2004,19829)
FG München, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 1 K 78/03 (https://dejure.org/2004,19829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,19829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht eines Gesellschafters auf Einmalzahlung der Pensionsvereinbarung im Zuge der Liquidation; Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage bei einer Gesellschaft; Möglichkeit einer gleichwertigen Entscheidungsalternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1997) § 34 Abs. 1 § 24 Nr. 1 Buchst. a
    Keine Steuerermäßigung für die Abfindung einer Pensionsanwartschaft durch eine wegen Auftragsmangels liquidierte GmbH; Keine Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG a.F. für die Abfindung einer Pensionsanwartschaft durch eine wegen Auftragsmangel liquidierte GmbH. ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Steuerermäßigung für nach § 34 Abs. 1 EStG a.F. die Abfindung einer Pensionsanwartschaft durch eine wegen Auftragsmangels liquidierte GmbH - Folgeentscheidung zu BFH-Urteil vom 4.9.2002 XI R 53/01, BStBl II 2003, 177 - Einkommensteuer 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 818
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.04.2003 - XI R 4/02

    Abfindung eines Pensionsanspruchs begünstigte Entschädigung?

    Auszug aus FG München, 28.01.2004 - 1 K 78/03
    Erhält daher ein Geschäftsführer, der zugleich an seiner GmbH beteiligt ist und der seine Gesellschafts-Anteile veräußern will, für den Verzicht auf bestehende Pensionsansprüche eine Abfindung, ist diese nur dann als Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gem. § 34 Abs. 1 EStG mit dem halben Steuersatz zu versteuern, wenn er sich der Abfindungsvereinbarung nicht entziehen konnte, weil der Erwerber nicht bereit war, die Versorgungsverpflichtungen zu übernehmen (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.2003 XI R 4/02, BFHE 202, 290 , BStBl II 2003, 748 ).

    Auch aus dem Vortrag des Klägers ergibt sich nicht, dass die Liquidation der GmbH anders als in dem vom BFH mit Urteil vom 10.04.2003 XI R 4/02 (a.a.O.) entschiedenen Fall wegen anderweitiger, sonst nicht realisierbarer Dispositionen geboten war.

  • BFH, 04.09.2002 - XI R 53/01

    Entschädigung bei Liquidation einer GmbH

    Auszug aus FG München, 28.01.2004 - 1 K 78/03
    Der BFH hob dieses Urteil mit Urteil vom 04.09.2002 - XI R 53/01 (BFHE 200, 275 , BStBl II 2003, 177 ) auf und verwies die Streitsache zur weiteren Sachverhaltsfeststellung an das Finanzgericht zurück.

    Ausgehend von den Feststellungen des Gutachters, denzufolge die Liquidation der GmbH weder aus rechtlichen, noch aus wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen zwingend war und denen sich der Senat anschließt, kann die Klage unter Berücksichtigung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 04.09.2002 - XI R 53/01 (a.a.O.) keinen Erfolg haben, da nicht nachgewiesen ist, dass die Liquidation zwingend war.

  • FG München, 24.10.2001 - 1 K 2685/00

    Keine Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG für die Abfindung einer

    Auszug aus FG München, 28.01.2004 - 1 K 78/03
    Mit Urteil vom 24.10.2001 - 1 K 2685/00 (Entscheidung der Finanzgerichte 2002, 196), auf das Bezug genommen wird, wies der 1. Senat des Finanzgerichts München die Klage ab.
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 54/94

    Ablösung eines Versorgungsanspruchs des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus FG München, 28.01.2004 - 1 K 78/03
    Entsprechend den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.03.1995 XI R 54/94 (BFH/NV 1995, 961) komme die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG nicht in Betracht, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Ablösung seiner Versorgungszusage selbst herbeigeführt habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht